Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen wird per Gesetz zum 01.07.2023 eine Anhebung des Beitragssatzes vorgenommen. Insbesondere für Kinderlose wird der Beitrag deutlich steigen.
Derzeit liegt der Pflegebeitrag bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Personen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Ab dem 1. Juli wird der Beitrag für Kinderlose 4 Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent steigen. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil wird entsprechend von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent hochgesetzt.
Eltern mit mehr als einem Kind werden bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes entlastet. Sind alle Kinder 25 Jahre alt, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag (3,4 %), auch wenn man in Rente ist.
Beitrag zur Pflegeversicherung | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer außer Sachsen | Arbeitgeber außer Sachsen |
Kinderlose | 4,00 % | 2,30 % | 1,70 % |
Eltern mit einem Kind | 3,40 % | 1,70 % | 1,70 % |
Eltern mit 2 Kindern | 3,15 % | 1,45 % | 1,70 % |
Eltern mit 3 Kindern | 2,90 % | 1,20 % | 1,70 % |
Eltern mit 4 Kindern | 2,65 % | 0,95 % | 1,70 % |
Eltern mit 5 und mehr Kindern | 2,40 % | 0,70 % | 1,70 % |
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