Was es bei den Urlaubsvereinbarungen zu beachten gilt!

Wer hat alles Anspruch auf bezahlten gesetzlichen Urlaub?

Urlaubsanspruch haben nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitbeschäftigte, Minijobber oder Saisonarbeitskräfte.

Wie viele Tage beträgt der gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch:
Der Mindestanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) in § 3 festgelegt und beträgt 24 Tage Urlaub im Jahr (bei einer Sechstagewoche, Samstag = Werktag). Bei einer Fünftagewoche sind es 20 Tage im Jahr. Wie viele Urlaubstage einem in Teilzeit beschäftigten Mitarbeitenden zustehen, richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage in der Woche.

Ab wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzlichen Urlaub:
Arbeitnehmende haben erst dann Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn sie sechs Monate im Unternehmen tätig sind. Davor steht ihnen anteiliger Urlaub zu.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in der Probezeit:
Arbeitnehmende dürfen während der Probezeit bereits Urlaub beantragen. Mit jedem Monat, den der Arbeitnehmer tätig ist, erwirbt er anteilig ein Zwölftel des kompletten Jahresurlaubsanspruchs.

Urlaubsanspruch bei Kündigung: 

  1. Bei einer Beendigung bis einschließlich 30. Juni
    Scheidet der Arbeitnehmer innerhalb der ersten Jahreshälfte aus so hat er grundsätzlich Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
  1. Bei einer Beendigung zu einem Zeitpunkt nach dem 30. Juni
    Bei einem Ausscheiden beispielsweise zum 31. Juli ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 1. Januar eines Jahres bestand.

Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer Fünftage-Woche also auf 20 Urlaubstage.

In welchem Umfang, der darüber hinaus arbeitsvertraglich vereinbarte Zusatzurlaub in Anspruch genommen werden kann, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag eine Zusatz-Regelung getroffen wurde.

Was sie als Arbeitgeber bei dieser Zusatz-Regelung beachten müssen, verraten Ihnen gerne unsere Expert*innen (keine Rechtsberatung).